Abschlüsse & Versetzung

Um allen Schüler*innen die bestmögliche Zukunftsperspektive zu bieten, begleiten wir sie individuell auf ihrem Weg zu einem passenden Schulabschluss. Transparente Regeln zur Versetzung sowie eine enge Beratung durch unsere Lehrkräfte stellen dabei sicher, dass alle Beteiligten über Lernfortschritte und Entwicklungsschancen stets gut informiert sind.

Eine große Gruppe von Schüler*innen und der Schulleiter stehen an einem Sommertag draußen vor dem Schulgebäude. Sie schauen nach oben zu einer über ihren Köpfen fliegenden Drohne (die nicht zu sehen ist), lächeln und winken in die Drohnenkamera.

Mögliche Schulabschlüsse

An der LVR-Gutenberg-Schule begleiten wir unsere Schüler*innen individuell zu dem Abschluss, der am besten zu ihren Fähigkeiten und Zielen passt. Je nach Leistungen und besuchten Kursen können am Ende der 9. oder 10. Klasse folgende Abschlüsse erreicht werden:

Nach Klasse 9

  • Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
    Dieser berechtigt je nach Noten und E-Kursen zum Besuch der Klasse 10 Typ A oder Klasse Typ 10B.

Nach Klasse 10

  • Erster Erweiterter Schulabschluss nach Klasse 10 Typ A (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10)

  • Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife nach Klasse 10 Typ B

  • Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
    Hierfür sind mindestens befriedigende Leistungen in allen Fächern nötig.

  • Schulabschluss im Bildungsgang Lernen (für Schüler*innen mit entsprechendem Förderbedarf)

So kommt Ihr Kind ins nächste Schuljahr

Viele Eltern fragen sich, wie ihr Kind in das nächste Schuljahr kommt. Das nennt man "Versetzung". Hier sind die wichtigsten Regeln einfach erklärt:

  • Keine Angst vor Klasse 5: Die Klassen 5 und 6 gehören zusammen. Das bedeutet, am Ende der 5. Klasse gibt es keine Versetzungsentscheidung – alle Kinder kommen automatisch in die 6. Klasse.

  • Der einfache Weg: Ihr Kind kommt sicher in die nächste Klasse, wenn alle Noten auf dem Zeugnis mindestens "Ausreichend" (Note 4) oder besser sind.

  • Was passiert bei schlechten Noten? Wenn ein Kind in einem oder zwei Fächern eine 5 oder eine 6 hat, bedeutet das nicht sofort, dass es die Klasse wiederholen muss.

  • Ausgleich: Oft können schlechte Noten durch gute Noten in anderen Fächern ausgeglichen werden.

  • Einzelfallprüfung: Die Lehrkräfte schauen sich die gesamte Entwicklung des Kindes über das ganze Jahr an, bevor sie entscheiden.

  • Die Nachprüfung: Ab der 7. Klasse gibt es eine zweite Chance. Wenn die Versetzung knapp verpasst wurde, kann das Kind in den Sommerferien lernen und eine Nachprüfung machen, um doch noch in die nächste Klasse zu kommen.

  • Wichtig für die Zukunft: Mit der Versetzung in die 10. Klasse erreicht Ihr Kind automatisch den ersten Hauptschulabschluss.

Wenn Sie Fragen dazu haben und die Noten Ihres Kindes besprechen möchten, wenden Sie sich an die Klassenleitung Ihres Kindes . Unser Ziel ist es, dass jede*r Schüler*in eine passende Perspektive für die Zukunft bekommt.

Wenn die Noten doch schlecht sind ...

Wenn die Noten von Ihrem Kind in mehreren Fächern doch so schlecht sind, wird Ihnen ein Monitum von unserer Schule geschickt.

Ein Monitum (auch "Blauer Brief" wegen des blauen Briefumschlags genannt) wird zehn Wochen vor dem Versetzungstermin jedes Schuljahres verschickt. Das passiert nur, wenn die Versetzung auf Grund der festgestellten Leistungen in mehreren Unterrichtsfächern zu diesem Zeitpunkt gefährdet erscheint.

Die Lehrkräfte der LVR-Gutenberg-Schule bieten daraufhin Gesprächsangebote mit den betroffenen Schüler*innen und ihren Eltern an, um die notwendigen Beratungen zielgerecht durchführen zu können.