Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern sind im Schulgesetz des Landes NRW geregelt.
Schulmitwirkung
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Bereichen der Schule ehrenamtlich mitwirken:
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Zu ihr gehören an unserer Schule jeweils:
vier Elternvertreter*innen
Zur Arbeitserleichterung hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW eine Geschäftsordnung herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen. Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.
Elternverbände
Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Sie organisieren sich in Elternverbänden, die mindestens eine Schulform vertreten.